Stammesversammlung

Aus DPSG Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Stammesversammlung ist in unserer Satzung unter Ziffer 20 – 26 geregelt. Sie findet mindestens einmal jährlich statt (Ziffer 23).

Die Stammesversammlung schafft einen festgelegten und transparenten Rahmen, in dem alle Mitglieder von den Wölflingen bis zu den Leitern ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können. Sie ist hervorragend geeignet, damit die Mitglieder Demokratie leben und erleben können.

Eine Einladung ist ordnungsgemäß, wenn sie

  1. fristgerecht (also 4 Wochen gemäß Ziffer 121 oder 2 Wochen gemäß Ziffer 120)
  2. unter Angabe von Tagesordnungspunkten
  3. an alle Mitglieder des Stammes und die unter Ziffer 20 und 21 genannten Personen erfolgt.

Ablauf einer Stammesversammlung:

Tagesordnungspunkt Sinn/Zweck
1. Feststellung der Beschlußfähigkeit und Beschlussfassung über die Tagesordnung Rahmen schaffen für die Ausübung der Stimmrechte
Jahresbericht des Vorstands und Bericht der Kassenprüfer Mitglieder Informieren