Stammesversammlung

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Die Stammesversammlung ist in unserer Satzung unter Ziffer 20 – 26 geregelt. Sie findet mindestens einmal jährlich statt (Ziffer 23).

Die Stammesversammlung schafft einen festgelegten und transparenten Rahmen, in dem alle Mitglieder von den Wölflingen bis zu den Leitern ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können. Sie ist hervorragend geeignet, damit die Mitglieder Demokratie leben und erleben können.