Leitung

Aus DPSG Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dazu ist es notwendig, Ordnung und Satzung zumindest in den Grundzügen zu kennen und sich über Neuerungen und Beschlüsse durch die Publikationen des Verbandes zu informieren. Die Infos müssen natürlich an die Mitglieder eures Stammes weitergeben werden. Eine Aufgabe, die sich daraus ergibt, ist z.B.: Die Vorstände der Stämme sind verpflichtet, den Bezirksvorstand über alle wichtigen Vorgänge im Stamm zu unterrichten. Sie übersenden die Protokolle ihrer Beschlussgremien unverzüglich an den Bezirksvorstand (Ziffer 99 unserer Satzung). Der Stammesvorstand muss aber nicht nur Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes umsetzen, sondern hat auch umgekehrt die Möglichkeit, über die Bezirksversammlung den Verband mitzugestalten. So kann die Stammesversammlung Anträge an die Bezirks- und Diözesanversammlung stellen und diese wiederum Anträge an die Bundesversammlung.