Impressum

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Auf Websites muss mindestens ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) aufgeführt sein. Das Impressum muss deutlich sichtbar platziert werden. Es muss eine vollständige Anschrift, Namen eines Verantwortlichen (z. B. Stammesvorstand) mit Kontaktdaten (Mail, Telefon) beinhalten.

Der Link zum Impressum muss auf der ersten Seite, also der Homepage der gesamten Website zu finden sein. Das Gleiche gilt für die Social Media Seiten. Dabei muss ein Link zum Impressum auch auf Mobilen Seiten sofort sichtbar sein: Näheres hier: http://socialmediarecht.wordpress.com/?s=impressum Ebenfalls gehört der Hinweis zu social Plugins in das Impressum, falls man auf der Website solche Plugins benutzt.

Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, kann auch ein Verband abgemahnt werden.

Als Beispiel für ein Impressum kann das Impressum der Diözesanhomepage dienen.

Bei Drucksachen müssen laut Gesetz Name und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein. Auf regelmäßig erscheinenden Druckwerken sind zusätzlich Name und Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Dies gilt z.B. für Flugblätter usw. wo die Verantwortlichen im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) benannt werden müssen.