Grundlagen

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BeVo-Pflichtaufgaben -> nicht delegierbar

1.Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirks (Satzung 51)

2.Einberufung und Leitung von Bezirksversammlungen mit Stimmrecht

3.Inhaltliche Ausrichtung des Bezirkes steuern; Impulse in den Bezirk tragen

4.Vertretung des Bezirks (Satzung 51) durch Teilnahme mit Stimmrecht bei den Diözesanversammlungen

5.Hauptverantwortung für die Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes im Sinne von Controlling. Das heißt nicht, dass BeVos Kurse selbst leiten müssen. Aber sie sind für ein Kursteam, einen Bildungs-AK oder einen Bildungsreferenten verantwortlich.

6.Einberufung der und Teilnahme an den Bezirkskonferenzen als stimmberechtigte (1 Person) und beratende Mitglieder. (Satzung 54, 55 und 56) (in Absprache mit den Referenten)

7.Anerkennung und Auflösung von Stämmen und Siedlungen (Satzung 38, 38 a)

8.Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag des Fachreferenten oder der Fachreferentin. (Satzung 51)

9.Berufung von Fachreferenten und Fachreferentinnen. (Satzung 51)

10.Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bezirkskonferenz. (Satzung 51)

11.Einberufung und Leitung der Arbeitstagungen der Bezirksleitung nach Bedarf bzw. auf Antrag. (Satzung 48)

12.Ansprechpartner sein für Stämme und StaVos, v.a. bei Problemen.

13.Bestätigungen über Ehrenamtliches Engagement für die Leiter im Bezirk. Auf der Bundeshomepage oder im Diözesanbüro gibt es dafür eine Arbeitshilfe mit Textbausteinen. Näher beschrieben sind die Aufgaben der BeVos in der Satzung (Kapitel 3, Ziffer 51, und an anderen Stellen), im Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzept und im Kooperationspapier (KOOP) zur Ausbildung zwischen der Diözese und den Bezirken (Kapitel 3).


BeVo-Pflichtaufgaben -> delegierbar

1.Führung der Kasse und Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist. (Satzung 51) (delegierbar an einen Finanzbeauftragten, Kassenwart, Kassier, o.ä.)

2.Führung der laufenden Geschäfte (1 Person), Vorsitz im Rechtsträger (1 Person), falls ein solcher vorhanden ist. Wahrnehmung aller anderen Aufgaben nach Absprache. (Satzung 52)

3.Vernetzung zwischen Stämmen ermöglichen, v.a. durch Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen der Stammesvorstände. (Satzung 51; KOOP 3.2), z.B. Stammesvorständetreffen, Stammtische, usw.

4.Außenvertretung (Kreisjugendring/Stadtjugendausschuss, Dekanatsrat, BDKJ Dekanatsgremien, Jugendausschuss der Pfarrgemeinde)

5.Vertretung in den Bezirksgremien (Arbeitsgruppen; Freunde und Förderer, e.V.)

6.Teilnahme an den Stammesversammlungen mit beratender Stimme

7.Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes. (Satzung 51) Dazu gehört die Modulausbildung und ggf. auch Teile des Woodbadge Einstiegs. Absprachen zum Woodbadge Einstieg müssen mit den StaVos getroffen werden, insbesondere, wenn der Einstieg Schritt 2 zentral auf Bezirksebene angeboten werden soll.

8.Zertifizierung von Ausbildung mit Urkunden und Ausbildungspass. Der Abschluss der Modulausbildung gilt als Voraussetzung für den Besuch des WBK (in Rücksprache mit, bzw. Delegation an den Kursleiter der Modulkurse)

9.Bitte sorgt dafür, dass nach jedem Modulkurs eine Liste der TeilnehmerInnen mit den besuchten Bausteinen ins Diözesanbüro geschickt wird. Das erleichtert die Ausschreibung der Woodbadgekurse, die Bearbeitung von Juleica Anträgen.

10.Verantwortung für Einstiegsgespräch, Praxisreflexion und Berufung von Modul-Teamern, wenn die Modul-Ausbildung auf Bezirksebene verortet ist

11.Angebot von Weiterbildungen für die Bezirksleitung

12.Begleitung von Siedlungs-Neugründungen

13.Verantwortung für Stufen und ggf. für Fachreferate (delegierbar an die jeweiligen Referenten)

14.Öffentlichkeitsarbeit

15.Jeder Bezirk braucht für die NaMi einen Administrator. Es ist auch wichtig, dass die Daten der Bezirksebene hier immer aktuell gehalten werden. Also alle Änderungen immer schnell eingeben (z.B. Umzüge, Telefonnummern, E-Mailadressen, neue Funktionen, auch deine eigene als BeVo).


BeVo-Küraufgaben

1.Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet)

2.Bezirksveranstaltungen (z.B. Bezirkslager, Sportturniere, Weiterbildungsangebote)

3.Lobbyarbeit

4.Regionentreffen (Diözesanebene)

5.Unterstützung von KuratInnen im Bereich Spiritualität, Gottesdienst ... – vor allem dann wenn keine BezirkskuratIn vorhanden ist