Aufgaben

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In Ziffer 31 unserer Satzung sind folgende sieben Aufgaben des Stammesvorstands genannt:


Die Leitung des Stammes

Dazu ist es notwendig, Ordnung und Satzung zumindest in den Grundzügen zu kennen und sich über Neuerungen und Beschlüsse durch die Publikationen des Verbandes zu informieren. Die Infos müssen natürlich an die Mitglieder Eures Stammes weitergeben werden.

Eine Aufgabe, die sich daraus ergibt ist z.B.: Die Vorstände der Stämme sind verpflichtet, den Bezirksvorstand über alle wichtigen Vorgänge im Stamm zu unterrichten. Sie übersenden die Protokolle ihrer Beschlussgremien unverzüglich an den Bezirksvorstand (Ziffer 99 unserer Satzung).

Ihr müsst aber nicht nur Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes umsetzen, sondern habt auch umgekehrt die Möglichkeit, über die Bezirksversammlung den Verband mitzugestalten. So kann die Stammesversammlung Anträge an die Bezirks- und Diözesanversammlung stellen und diese wiederum Anträge an die Bundesversammlung.


Die Vertretung des Stammes

Durch die Vertretung des Stammes und seiner Interessen in verschiedenen Gremien soll gewährleistet werden, dass äußere Bedingungen geschaffen werden, die dem Stamm Freiräume ermöglichen, um die pädagogischen Ziele umsetzen zu können.

Hierzu gehören u.a.: - in der DPSG die Wahrnehmung des Stimmrechtes bei der Bezirksversammlung und die Vertretung des Stammes bei Stammesvorständetreffen des Bezirks - im Umfeld der DPSG die Vertretung gegenüber der Gemeinde/der Stadt, im Stadtjugendring, die Teilnahme an Jugendausschüssen, die Vertretung in der kirchlichen Gemeinde und im Dekanat


Die Berufung der LeiterInnenteams

Die Berufung der einzelnen LeiterInnenteams bedeutet, dass jede/r einzelne Leiter/In von Euch berufen wird. Ihr seid verantwortlich für die Umsetzung der pädagogischen Ziele und der verbandlichen Wertorientierung und müsst euch deshalb sicher sein, dass die Leiter/Innen diese auch umsetzen wollen und können. Um sicherzustellen, dass die betreffende Person in der Lage ist, die Verantwortung und die damit verbundene Aufsichtspflicht für die Gruppe zu übernehmen, müssen Gespräche mit den Personen geführt werden, die eine Leitungstätigkeit im Verband anstreben. Als Hilfe für Eure Entscheidung sieht die Satzung eine Beratung mit den Mitgliedern der Stammesleitung vor. Auch die Gruppe, in der die Leiterin, der Leiter nach der Berufung mitarbeiten soll, muss gehört werden.


Die Einrichtung und Leitung einer Leiterrunde

Der Stammesvorstand muss eine Leiterrunde anbieten, die sich mindestens einmal im Monat trifft. Ihr gehören alle Leiter/Innen des Stammes an.

Dabei ist wichtig, eine Leiterrundenkultur einzuführen bzw. zu erhalten, die Leiterrunde durch Animation und Reflexion sowie durch Motivation voranzubringen und zusammenzuhalten.


Die Förderung der Aus- und Fortbildung

Siehe dazu das gesonderte Thema Info zur Ausbildung der Leiter.


Die Berufung von Fachreferenten/Innen

Ein Stavo kann nicht alle Aufgaben alleine durchführen. Unsere Satzung bietet ihm ausdrücklich die Möglichkeit, Aufgabenbereiche an Dritte (sog. Fachreferenten/Innen) zu delegieren. Die Fachreferenten/Innen können zeitweise spezielle Aufgaben wahrnehmen, um Euch zu beraten und zu entlasten. So zum Beispiel für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Finanzbeschaffung oder für Projekte, die der Stamm durchführen will. Der Stammesvorstand sollte die Fachreferenten/Innen entsprechend ihrer Qualifikationen, Neigungen und Erfahrungen auswählen, mit ihnen die Aufgaben besprechen und regelmäßig überprüfen/nachhaken, ob die abgegebenen Aufgaben wie besprochen erledigt werden.


Die Führung der Kasse des Stammes und die Rechnungslegung

Diese Aufgabe wird oft delegiert. Insbesondere für diese Aufgabe ist die sorgfältige Auswahl der Person und die regelmäßige Überprüfung der Kassenführung sehr wichtig. Es sollten dazu wirklich nur verantwortungsbewusste Personen berufen werden, von denen man erwarten kann, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erledigen.