Zuschüsse

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Ein Großteil der Arbeit von DPSG Stämmen wird über Zuschüsse finanziert. Zuschüsse stellen eine finanzielle Unterstützung seitens kirchlicher oder öffentlicher Stellen dar, die in Verbindung mit mehr oder weniger starken Bedingungen gewährt werden. Oft müssen Zuschüsse beantragt werden, was voraussetzt, dass sich die für die Finanzen Verantwortlichen in den Stämmen in der Beantragung von Zuschüssen auskennen. Aus diesem Grund veranstaltet der Ring deutscher Pfadfinderverbände Baden–Württemberg regelmäßig Zuschuss-Seminare. Infos erhaltet ihr bei Richard Kilgus, Tel.: 07443-4823, richard285@gmx.de. Infos gibt es auch bei jugendarbeitsnetz.de.

Der Ring deutscher Pfadfinderverbände wickelt Zuschüsse, die den Landesjugendplan betreffen, für seine Stämme in der Diözese Rottenburg Stuttgart ab. Diese sind:

Lehrgänge:
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Seminare:
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten:

Pädagogische Betreuer:
Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer BetreuerInnen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
Finanziell schwächer Gestellte:
Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse für einen Erholungsaufenthalt in Heimen und Zeltlagern bekommen oder um ihnen die Teilnahme an Jugendgruppenfahrten zu ermöglichen.
Zelte / Zeltmaterialien:
Gefördert wird die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten.

Praktische Maßnahmen:
Praktische Maßnahmen sind besondere Gruppenaktivitäten, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden. Förderfähig sind praktische Maßnahmen zur politischen, sozialen (z.B. Projekte in sozialen Brennpunkten, mit jugendlichen Arbeitslosen), sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen oder technologischen Jugendbildung.

Fahrten zur politischen Bildung:
Gefördert werden Fahrten an Ziele, die für die politische Jugendbildung besonders bedeutsam sind. Infos, Richtlinien und Formulare gibt es bei der DPSG Diözesanstelle Rottenburg-Stuttgart Tel.: 07153-3001-154 oder unter www.jugendarbeitsnetz.de

Bundesmittel:
Aus Bundesmittel (Bundesjugendplan) werden Zuschüsse für Internationale Maßnahmen, Internationale Jugendbegegnungen gewährt. Anträge und Infos dpsg.de und [http.//www.jugendhaus-duesseldorf.de jugendhaus-düsseldorf.de]

EU-Gelder:
Mit Geldern der EU werden vorwiegend größere Projekte und Maßnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen Themen gefördert.

Kirchlicher Jugendplan:
Im Rahmen des Jugendforum wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Richtlinien des kirchlichen Jugendplanes zu verändern. Nachdem das Bischöfliche Ordinariat sich am 18. Oktober 2011 darüber beraten hat, werden neue Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese ab 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die Neuerungen im Kirchlichen Jugendplan in Kurzform:

    • Wallfahrten sind nicht mehr auf einen Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands begrenzt.
    • Die Stunden religiöser Bildung können künftig flexibel auf verschiedene Kalendertage verteilt werden.
    • Künftig können auch Tagesveranstaltungen gefördert werden.
    • Antragsverfahren mit flexibler Zuschussquote: Bis zum 20. Januar des jeweiligen Jahres können Anträge online gestellt werden.
    • Das eingeplante Geld wird dann entsprechend der eingegangenen Anträge verteilt und es wird mitgeteilt, wie viel Geld es pro TeilnehmerIn und Tag gibt. Nachträge und nicht beantragte Maßnahmen können leider nicht berücksichtigt werden.
    • Kontakt Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, BDKJ Rottenburg-Stuttgart Antoniusstr. 3, 73249 Wernau, Fon 07153 3001-138