Zuschüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DPSG Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Der Ring deutscher Pfadfinderverbände wickelt Zuschüsse, die den Landesjugendplan betreffen, für seine Stämme in der Diözese Rottenburg Stuttgart ab. Diese sind:
 
Der Ring deutscher Pfadfinderverbände wickelt Zuschüsse, die den Landesjugendplan betreffen, für seine Stämme in der Diözese Rottenburg Stuttgart ab. Diese sind:
 +
 +
'''Lehrgänge:'''
 +
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
 +
 +
'''Seminare:'''
 +
Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.
 +
 +
'''Kinder- und Jugendfreizeiten:'''
 +
 +
: '''Pädagogische Betreuer:'''

Version vom 26. Mai 2014, 13:46 Uhr

Ein Großteil der Arbeit von DPSG Stämmen wird über Zuschüsse finanziert. Zuschüsse stellen eine finanzielle Unterstützung seitens kirchlicher oder öffentlicher Stellen dar, die in Verbindung mit mehr oder weniger starken Bedingungen gewährt werden. Oft müssen Zuschüsse beantragt werden, was voraussetzt, dass sich die für die Finanzen Verantwortlichen in den Stämmen in der Beantragung von Zuschüssen auskennen. Aus diesem Grund veranstaltet der Ring deutscher Pfadfinderverbände Baden–Württemberg regelmäßig Zuschuss-Seminare. Infos erhaltet ihr bei Richard Kilgus, Tel.: 07443-4823, richard285@gmx.de. Infos gibt es auch bei jugendarbeitsnetz.de.

Der Ring deutscher Pfadfinderverbände wickelt Zuschüsse, die den Landesjugendplan betreffen, für seine Stämme in der Diözese Rottenburg Stuttgart ab. Diese sind:

Lehrgänge: Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.

Seminare: Freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung können für die Durchführung von Seminaren, die der allgemeinen Bildungsarbeit dienen, Zuschüsse gewährt werden.

Kinder- und Jugendfreizeiten:

Pädagogische Betreuer: